Habe ich den geeigneten Schornstein für meine geplante Feuerstätte?
Lassen Sie sich auf jeden Fall von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger einen Termin für eine Beratung vor Ort geben. Durch seine Ausbildung und jahrelange Erfahrung kann er Ihnen Tipps und Hilfen zu Ihrer zukünftigen Feuerstätte und Schornstein geben. Vielleicht kann er Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, an die Sie bisher noch nicht dachten. Er wird Sie neutral und in Ihrem Sinne beraten!
Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger extra für „Beratung in feuerungstechnischen Fragen“ vorgesehen, darum sollten Sie auch diesen Service nutzen. Das Schornsteinfegerhandwerk ist im Zuge des bauaufsichtlichen Abnahmeverfahrens und der damit verbundenen Bescheinigungen der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlage für die vorbeugende Brand- und Betriebssicherheit verantwortlich.
So viel sei aber gesagt; gemauerte Schornsteine, dreischalige Schornsteine mit Schamotte Innenrohr, doppelwandige Edelstahlschornsteine mit Zulassung für feste Brennstoffe und Leichtbauschornsteine mit Zulassung für feste Brennstoffe sind für den Anschluß eines Kaminofens geeignet. Die lichten Weiten sollten bei rechteckigen Schornsteinquerschnitten mind. 13,5 x 13,5 cm betragen. Bei runden Querschnitten mind. 15 cm Durchmessser. Jeweils mit einer wirksamen Schornsteinhöhe von mind. 4 m von der Rauchrohreinführung des Kaminofens bis zur Schornsteinmündung (ganz oben), außerdem darf der Schornstein nicht anderweitig benutzt werden.
Eine genaue Querschnittsberechnung macht Ihnen Ihr bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger.
Ein Schornstein für Zwei
In Mehrfamilienhäusern besteht die Möglichkeit für die Mehrfachbelegung eines Schornsteins. Das bedeutet, an einen nachträglich eingebauten Leichtbauschornstein, könnten Sie z.B. im Erdgeschoß und im 1.OG einen Kaminofen anschließen.
Auch zwischen zwei Reihenhäusern ist der Bau eines doppelwandigen Edelstahschornsteins an der Rückwand möglich. Sie und auch Ihr Nachbar können vom jeweiligen Wohnzimmer aus, an diesen Schornstein, einen Kaminofen anschließen.
Voraussetzungen dafür sind:
- die Kaminöfen sind mit selbstschließenden Türen ausgestattet (Bauart 1),
- durch die Bemessung der Abgasanlagen nach lichtem Querschnitt und Höhe, muss die Ableitung der Abgase ins Freie, für jeden Betriebszustand sichergestellt sein
- Der Abstand zwischen der Einführung des untersten und des obersten Verbindungsstückes in den Schornstein darf nicht mehr als 6,5 m betragen. Die Abgasanlagen dürfen hinsichtlich der Brennstoffart gemischt belegt werden, wenn die Verbindungsstücke der Feuerstätten für feste oder flüssige Brennstoffe eine senkrechte Anlaufstrecke von mindestens 1 m Höhe unmittelbar hinter dem Abgasstutzen haben. Sofern eine der Feuerstätten mit festen Brennstoffen betrieben werden kann, müssen der senkrechte Teil der Abgasanlage die Anforderungen an Schornsteine und sämtliche Verbindungsstücke die Anforderungen an Verbindungsstücke für Feuerstätten für feste Brennstoffe erfüllen.
An mehrfach belegte Abgasanlagen sollen nicht angeschlossen werden:
- Feuerstätten mit Gebläse, z.B. Öl- oder Gaszentralheizungen. Oder anders gesagt, an einen Öl- oder Gasheizungsschornstein darf kein Kaminofen angeschlossen werden
Ein Preis-Angebot für diese Schornsteinanlagen bekommen Sie im MK Schornstein-Fachhandel
Auch hier fragen Sie vor dem Kauf des Ofens Ihren bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.