Aktuelles über Schornsteine, Abgasanlagen, Recht und Feuerungstechnik

Aktuelles rund um die Themen Feuerstätten und Abgasanlagen
MKS und MKKS

Brandschutzschächte für die Montage von Abgasführungen innerhalb von Gebäuden

Brandschutzschacht
Brandschutzschacht F90

Nach den Bauordnungen der Länder müssen Feuerstätten und Abgasanlagen (Feuerungsanlagen) betriebssicher und brandsicher sein. Für die Montage von Abgasführungen von Brennwertfeuerstätten innerhalb von Gebäuden sollten bzw. müssen deshalb F30/F90 Brandschutzschächte eingeplant werden. Bei Einfamilienhäusern oder Abgasführungen die durch nur einen Brandabschnitt innerhalb des Gebäudes führen müssen nicht zwingend Brandschutzschächte vorgesehen werden. Es macht aber vor allem bei Einfamilienhäusern Sinn, dass die Abgasführungen in Schächte verlegt werden um einen minimale Brandschutz von mind. F30 gewährleisten zu können und um die leichte Wartungsfähigkeit und Demontierbarkeit der Abgasleitung zu ermöglichen.

Brandschutz bei Geschoßübergreifenden Abgasleitungen

Abgasleitungen ohne Brandschutzschächte

Die Praxis beim Bau von Abgasleitungen für Brennwertfeuerstätten sieht heute oft so aus wie auf dem rechten Bild dargestellt.

Man bedient sich eines konzentrischen Abgasystems (Rohr im Rohr) welches eigentlich für den Einsatzzweck an der Außenwand oder freiverlaufend innerhalb eines Gebäudes vorgesehen ist. Dieses Abgasystem allein erfüllt keinerlei Brandschutzanforderungen gegen die Ausbreitung von Schadfeuer innerhalb des Gebäudes. Das Abgasystem wird dann mit in den Installationsschacht verbaut in dem auch Elektrik, Wasser, Abwasser, Datenkabel etc. geführt werden und mittels Rohrschellen an der Wand befestigt. Somit spart man sich die Brandschutzschächte für den Bau von Abgasleitungen.

Die Feuerungsverordnungen (FeuVo) der Länder §7 Absatz 5 sagt dazu folgendes aus:

Feuerungsverordnung § 7

(5) In Gebäuden muss jede Abgasleitung, die Geschosse überbrückt, in einem eigenen Schacht angeordnet sein.

Da es sich bei Installationsschächten für die grundsätzliche Hausversorgung nicht um einen eigenen Schacht im Sinne der FeuVo für Abgasleitungen handelt, muss ein eigener Brandschutzschacht für die Abgasführung eingeplant werden. Es macht im übrigen nicht nur sinn im Sinne des Brandschutzes eine Abgasleitung in einem Schacht zu verlegen. Bei gar nicht so selten vorkommenden Problemen mit Undichtigkeiten von überdruckdichten Abgasleitungen ist es oft nötig die gesamte Abgasleitung auszubauen um Mängel zu finden und zu beseitigen.

Bei einem Schachtsystem in dem die Abgasleitung verlegt ist wird am Anschluss der Feuerstätte einfach die Abgasleitung von der Feuerstätte getrennt und kann nach oben zur Mündung herausgezogen werden. Die Erneuerung der Abgasleitung stellt somit also kein größeres Problem dar.

Wenn allerdings eine konzentrische Abgasleitung, wie indem Bild oben, fest mit Rohrschellen im Installationsschacht für die Hausversorgung verbaut ist, muss man den Schacht auf der ganzen Länge in allen Wohnungen öffnen um die Abgasleitung austauschen zu können. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und vor allem kostenintensiven Aufwand den man beim Bau einer Abgasleitung berücksichtigen sollte.

Herstellung von Brandschutzschächten nach DIN 18160 Teil 1

Brandschutzschächte für Abgasleitungen können aus allen Materialien ausgeführt werden die für den Bau von Schornsteinen nach DIN 18160 zulässig sind. Das geht von einwandigen, gemauerten Schächten aus Mauerwerk oder Leichtbeton bis hin zu zwei- oder dreischaligen, zugelassenen Systemschornsteinen. Die beiden letzten Varianten sind aber für die Führung einer Abgasleitung zu kostenintensiv und vom Aufwand her weit übertrieben.

Der Bau von Brandschutzschächten aus 20 mm starken Caliciumsilikatplatten, doppelt beplankt, verklebt und verschraubt ist eine weitere Möglichkeit einen effektiven Brandschutzschacht herzustellen bei dem die Materialstärke von 40 mm als F90 anerkannt ist. Dieses Vorhaben sollte aber vorher mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger besprochen werden.

Der Bau all dieser Schachtvarianten vereint aber einen hohen zeitlichen und oft auch dadurch kostenintensiven Aufwand den man sich heute sparen kann.

Brandschutzschächte mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung

Brandschutzschacht für Abgasleitungen

Die einfachste Variante einen Brandschutzschacht zu realisieren ist es sich eines fertig vorkonfektionierten Schachtes eines der zahlreichen Hersteller zu bedienen. Für jegliche Montagevarianten eines solchen Schachtes gibt es alle Formteile vorgefertig. Der Handwerker kann die Formteile mit Nut- und Federverbindung mittels Brandschutzkleber versetzen. Durch das geringe Gewicht der in der Regel verwendeten Calciumsilikat- bzw. Vermiculiteplatten haben die Längenelemente eine Länge von einem Meter und sind somit ruck zuck aufgestellt.

Diese Systeme können, je nach Zulassung oft auch auf der oberhalb des Aufstellraumes der Heizung gelegenen Geschoßdecke gegründet und bis unterhalb der Dachhaut geführt werden. Die Montagearten sind aber von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Die Montage eines solchen Systems kann von zwei Leuten innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt werden.

Die Vorteile von fertigen Schachtsystemen liegen also klar auf der Hand.

1. System mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung

2. Montageanleitung

3. geringes Gewicht und somit leichter Versatz

4. leichte Bearbeitung der Systemkomponenten

5. geringer Zeitaufwand für den Aufbau und somit kostensparend

6. bei korrektem Aufbau keine offenen Fragen bei der Abnahme durch den Schornsteinfeger

Abschließend bleibt zu sagen, dass es immer von Vorteil ist sich eines Brandschutzschachtsystemes zu bedienen. Ob es sich nun um ein Mehrfamilienhaus mit einzelnen Brandabschnitten handelt oder um ein Einzelhaus. Die im Schacht verlegte Abgasleitung ist immer der ohne Schacht vorzuziehen.

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