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Gemeinsamer Betrieb von Feuerstätten für feste Brennstoffe, Lüftungsgeräten und Luftabsaugenden Einrichtungen

Feuerstätten und Luftabsaugende Anlagen
Feuerstätten und Luftabsaugende Anlagen

Energetisch sanierte oder neu errichtete Gebäude weisen im Regelfall eine dichte Gebäudehülle auf. Durch diese energetische Sanierung verringert sich der natürliche Luftwechsel über die Gebäudehülle. Die Fugenlüftung, d. h. ein Nachströmen von Außenluft in das Gebäude durch bis dahin gegebene Gebäudeundichtheiten (z. B. Fugen, Türen, Fenster) ist dadurch eingeschränkt. In solchen Gebäuden sind in der Regel lüftungstechnische Einrichtungen eingebaut die einen kontrollierten Luftwechsel sicherstellen. Diese Lüftungsanlagen dürfen gemäß § 41 „Lüftungsanlagen“ der Musterbauordnung den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerstätten nicht beeinträchtigen.

Bei geregelten Be- und Entlüftungsanlagen verschmutzen die Zu- und Abluftfilter in unterschiedlicher Stärke. Die Zuluftfiler werden stärker mit Verschmutzungen aus der Außenluft beaufschlagt als die Abluftfilter mit Stäuben aus der Raumluft. Da diese Filter in der Praxis selten bis gar nicht gereinigt werden entsteht über die Jahre ein Ungleichgewicht zwischen Zu- und Abluftstrom. Der Abluftstrom bleibt nahezu gleich und der Zuluftstrom reduziert sich immer weiter was zu immer größer werdenden Unterdrücken im Gebäude führt. Dieser Effekt mach sich meistens erst bemerkbar wenn beim Fenster oder Türen öffnen ein leichtes saugendes Geräusch entsteht. Der Betrieb von raumluftunabhängigen sowie raumluftabhängigen Feuerstätten wird dadurch schon sehr viel früher gestört.

Ein besonderes Augenmerk ist auch auf Dunstabzugsanlagen zu richten die Küchendünste über Schächte und Leitungen dem Freien zuführen. Diese Abluftanlagen erzeugen in kürzester Zeit, auch in nicht energetisch sanierten Gebäuden, in den Aufstellräumen Unterdrücke die größer als 4 bzw. 8 Pa gegenüber dem Freien sind. Werden diese Werte überschritten können Abgase in gefahrdrohender Menge beim Betrieb aus den Feuerstätten austreten was zu Lebensgefahr für die Betreiber der Feuerstätten führen kann.

Raumluftunabhängige Einzelraumfeuerstätten

Raumluftunabhängige Einzelraumfeuerstätten sind Feuerstätten, denen die Verbrennungsluft über Leitungen oder Schächte nur direkt vom Freien zugeführt wird und bei denen bei bestimmungsgemäßem Betrieb kein Abgas in gefahrdrohender Menge in den Aufstellraum austreten kann. Raumluftunabhängige Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoff mit aktuellem baurechtlichem Verwendbarkeitsnachweis sind für die Aufstellung in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, geeignet, wenn durch die zuluftseitige Bemessung sichergestellt ist, dass durch den Betrieb der luftabsaugenden Anlagen kein größerer Unterdruck als 8 Pa gegenüber dem Freien im Aufstellraum, der Wohnung oder einer vergleichbaren Nutzungseinheit auftritt.

Kann dies nicht gewährleistet werden ist die raumluftunabhängige Feuerstätte für feste Brennstoffe hinsichtlich der Sicherheitseinrichtungen genauso zu behandeln wie eine raumluftabhängige Feuerstätte.

Raumluftabhängige Einzelraumfeuerstätten

Raumluftabhängig sind alle Einzelraumfeuerstätten die nicht raumluftunabhängig sind und einem Unterdruck von 4 Pa gegenüber dem Freien standhalten. Der gefahrlose Betrieb kann im Allgemeinen durch zwei unterschiedliche Methoden nachgewiesen werden.

  1. Vorkehrung, die ausschließt, dass die Raumluft absaugende Einrichtung und die Feuerstätte gleichzeitig betrieben werden können, oder
  2. Vorkehrung, die sicherstellt, dass während des Betriebes der Lüftungsanlage immer ausreichen Außenluft nachströmt oder der Ventilator der Lüftungsanlage abgeschaltet wird, wenn ein zu hoher Unterdruck in der Nutzungseinheit entsteht.

Grundsätzlich ist dafür Sorge zu tragen, dass die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte als auch die sichere Abführung der Abgase der Feuerstätte gewährleistet ist. Die Voraussetzung für eine gemeinsame Beurteilung der Installation von Feuerungsanlage und Lüftungsanlage ist, dass der Funktionsnachweis für jede Anlage alleine geführt worden ist:

  • Bemessung der Feuerungsanlage
  • Bemessung der Lüftungsanlage

Für die Beurteilung des gemeinsamen Betriebs sind folgende Differenzdrücke zwischen dem Freien und dem Aufstellraum anzusetzen:

  • 4 Pa für Systeme mit raumluftabhängigen Feuerstätten,
  • 8 Pa für Systeme mit raumluftunabhängigen Feuerstätten.

Allgemein bauaufsichtliche Zulassungen von Lüftungsgeräten fordern in der Regel für den gemeinsamen Betrieb von lüftungstechnischer Anlage und raumluftabhängiger Feuerstätte die Verwendung von dafür allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Sicherheitseinrichtungen.

Sicherheitseinrichtungen zur Gewährleistung eines gefahrlosen gemeinsamen Betriebes von Lüftungsanlagen und raumluftabhängigen Feuerstätten benötigen nach Bauregelliste eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Die Verwendung und der Einbau der Sicherheitseinrichtung müssen den Herstellerangaben und den Festlegungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen. Anlagen für einen nicht gemeinsamen (wechselweisen) Betrieb, bei denen entweder nur die Feuerungsanlage oder nur die Luft absaugende Anlage betrieben werden kann, können als dauerhaft sicher angesehen werden. Einrichtungen zur Sicherstellung des wechselweisen Betriebs benötigen keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

Zu- und Abluftgeräte speziell für den gleichzeitigen Betrieb mit raumluftunabhängigen und raumluftabhängigen Feuerstätten

Abluftgeräte vom Typ F

Ein Abluftgerät vom Typ F ist so ausgelegt, dass bei Betrieb der Volumenstrom durch Änderung des Strömungswiderstandes im Lüftungsgerät, z.B. am Filter maximal um 10 % ansteigen kann. Dadurch wird eine deutliche Erhöhung des Unterdruckes im Aufstellraum der Feuerstätte vermieden, wodurch Betriebsstörungen, durch Ansprechen einer Sicherheitseinrichtung, reduziert werden. Das heißt, dass eine maximale Überhöhung des Unterdruckes je nach Einstellung der Anlage und verwendeten Feuerstätten von max. 4,4 bzw. 8,8 Pa gegenüber dem Freien sichergestellt ist. Diese 10 prozentige Erhöhung liegt im Toleranzbereich der Prüfkriterien für Feuerstätten für feste Brennstoffe.

Zu-/Abluftgeräte vom Typ F

Zu-/Abluftgeräte vom Typ F sind Lüftungsgeräte für Wohnungen mit besonderen lüftungstechnischen Eigenschaften, die bei allen planmäßigen Betriebszuständen, d.h. bei allen Lüftungsstufen und Funktionen dauernd balanciert arbeiten und annähernd gleich große Volumenströme fördern. Bei diesen geregelten Be- und Entlüftungsanlagen findet eine Überwachung der Zu- und Abluftvolumenströme statt. Verringert sich beispielsweise der Zuluftvolumenstrom auf Grund von Verschmutzung des Filters wird der Abluftvolumenstrom entsprechend so angepasst das eine kritische Überschreitung der Unterdrücke von max. 4,4 bzw 8,8 Pa verhindert wird.

Überwachungssysteme für raumluftabhängige Feuerstätten

Für die normale Sicherheitsschaltung für den Betrieb einer Dunstabzugsanlage mit Abluftbetrieb bietet sich als kostengünstigste Variante ein Fensterkontaktschalter an. Diese sogenannte Positionsüberwachung stellt sicher, dass die Dunstabzugsanlage nur bei einem geöffneten Fenster in Betrieb gesetzt werden kann. Bei kontrollierter Raum Be- und Entlüftung muss eine Druckdifferenzüberwachung mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung eingesetzt werden. Als Alternative können auch Lüftungsgeräte des Typ F verwendet werden. Diese Geräte sind aber z.Zt. noch die technische Ausnahme und wenig bis gar nicht verbreitet.

Bei einer Kombination von geregelter Raum Be- und Entlüftung mit einer Dunstabzugsanlage bietet sich die Kombination eines Fensterkontakschalters und einer Druckdifferenzüberwachung für die Feuerstätte an.Der Fensterkontaktschalter ist zu empfehlen damit nicht bei jedem Betrieb einer leistungsfähigen Dunstabzugsanlage die gesamte Lüftungsanlage weggeschaltet wird.Diese genannten Maßnahmen kommen natürlich auch zum Einsatz wenn andere lufabführende Anlagen wie Lüftungsanlagen für Bäder und Küchen, Abluft Wäschetrockner oder zentrale Staubsaugeranlagen mit Abluft betrieben werden.

Überwachungssysteme für raumluftunabhängige (mit Zuluftleitung aus dem Freien) Feuerstätten

Grundsätzlich gilt, dass raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe 8 Pa unterdruckdicht gegenüber dem Aufstellraum sein müssen. Dies gilt auch für die Verbrennungsluftheranführung und die Abgasabführung über das Verbindungsstück. Als Sicherheitsschaltung für den Betrieb einer Dunstabzugsanlage wird hier wieder als einfachste Variante der Fensterkontaktschalter herangezogen. Es ist aber auch möglich einen Messtechnischen Nachweis zu erbringen, dass beim Betrieb der Dunstabzugsanlage die Grenze von 8 Pa Unterdruck innerhalb der Räumlichkeiten bei geschlossenen Fenstern und Türen nicht überschritten wird. Ist dies der Fall, sind keine weiteren Maßnahmen nötig. Diese Möglichkeit wird bei neuen Gebäuden mit entsprechend dichter Gebäudehülle aber nicht funktionieren.

Bei kontrollierter Raum Be- und Enlüftung kann rechnerisch oder messtechnisch der Nachweis erbracht werden, dass die 8 Pa Unterdruckgrenze nicht überschritten wird. Falls dies nicht nachgewiesen werden kann oder die Druckgrenze bei bestimmten Betriebszuständen überschritten wird kann eine Druckdifferenzüberwachung die Lüftungsanlage bei Bedarf wegschalten. Alternativ ist auch der Betrieb eines Zu- und Abluftgerätes des Types F möglich.

Bei einer Kombination von geregelter Raum Be- und Entlüftung mit einer Dunstabzugsanlage bietet sich auch hier die Kombination eines Fensterkontakschalters und einer Druckdifferenzüberwachung für die Feuerstätte an. Alternativ kann aber auch wieder der Betrieb eines Zu- und Abluftgerätes des Types F gewählt werden oder der rechnerische bzw. der messtechnisch Nachweis erbracht werden, dass eine Unterschreitung der 8 Pa Druckgrenze nicht überschritten wird.

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