Vermeidung von Ruß- und Rauchbelästigung mit einfachen Mitteln
Rauch- und Rußbelästigungen sind heutzutage meistens auf falschen Kaminofenbetrieb zurückzuführen. In den letzten Jahren nehmen aber wieder zentrale Feststoffeuerungsanlagen zu. In der Regel sind diese Anlagen aber vollautomatisch geregelt, sodass es beim Betrieb dieser Anlagen durch falsche Bedienung des Betreibers wie z.B. die zu geringe Verbrennungsluftversorgung des eingesetzten Brennstoffes eigentlich nicht zu Rauchbelästigen kommen kann.
Da Kamin-, Kachel- und Grundöfen aber vom Betreiber von Hand geregelt werden kann beim Betrieb einiges falsch gemacht werden.
Die Rauchbelästigung für Ihre Nachbarn und die Umwelt sind geringer, indem Sie:
- nur mit Brennstoffen heizen die für Ihre Feuerungsanlage zugelassen sind
- nur mit lufttrockenem Holz heizen
- für eine ausreichende Luftzufuhr sorgen
- kein Papier oder Abfälle verbrennen.
Geeignete Brennstoffe um eine Rauchbelästigung zu minimieren
Aufgrund der 1. BImSchV (1. Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung) darf in Holzfeuerungen im Bereich bis 15 KW Nennwärmeleistung nur stückiges, naturbelassenes und lufttrockenes Holz eingesetzt werden. Dazu gehört auch naturbelassenes Holz in Form von Holzbriketts entsprechend DIN 51731, Ausgabe Mai 1993, oder vergleichbare Holzpellets oder andere Preßlinge aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität.
Dagegen dürfen gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz sowie daraus anfallende Reste in diesen Anlagen nicht verbrannt werden.
Auch das Mitverbrennen von Abfällen ist selbstverständlich unzulässig und führt zur starken Rauchbelästigung.
Ausreichende Luftzufuhr
Eine vollständige Verbrennung setzt bei Holzfeuerungen die Zufuhr ausreichender Verbrennungsluftmengen voraus. Ein Teil der Verbrennungsluft sollte der Feuerungsanlage als möglichst vorgewärmte Sekundärluft zugeführt werden. Unzureichende Luftzuführung führt zu Schwelbrand und damit zu Rauch-, Teer- und Rußbildung. Somit ist eine Geruchs- und Rauchbelästigung vorprogrammiert. Holzfeuerungen sollten deshalb auch nicht über die Luftzufuhr, sondern über die Brennstoffzufuhr geregelt werden.
Optische Bewertung der Verbrennung
Anhaltspunkte für eine gute Verbrennung ergeben sich, wenn
- eine feine, weiße Asche entsteht und
- die Abgasfahne nicht oder kaum sichtbar ist.
Die Verbrennung läuft nicht optimal, d.h. unvollständig ab, wenn
- sich in der Feuerungsanlage starke Teer- und Rußablagerungen bilden,
- die Asche eine dunkle Färbung hat (hoher Anteil an Unverbranntem),
- die Rauchfahne besonders weiß erscheint (hoher Wasseranteil bei feuchtem Brennstoff) oder zu dunkel ist.
Schornsteinhöhe
Bei Holzfeuerungen muss die Mündung des zugehörigen Schornsteins die Oberkante von Fenstern und Balkontüren desselben Gebäudes und im Umkreis von 10 m befindlicher benachbarter Gebäude um mindestens 1 m überragen.
(VDI-Richtlinie 3781 Ausbreitung luftfremder Stoffe in der Atmosphäre Blatt 4 -Bestimmung der Schornsteinhöhe für kleinere Feuerungsanlagen-)
Diese Richtlinie ist die Grundlage für die Verwaltungsvorschriften der Länder und wurde auch überwiegend von den Bundesländern übernommen. Fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfegermeister! Schornsteinerhöhungen finden Sie hier.